Das Zivilrecht (Privatrecht, Bürgerliches Recht) regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander, ohne dass der Staat als Partei daran beteiligt ist. Gegenstand einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung können daher bspw. Streitigkeiten über Verträge aller Art, wie Miet-, Kauf- oder Werkverträge sein. Aber auch Mängelgewährleistungsansprüche oder sonstige sog. Vertragsstörungen, um nur einen kleinen Ausschnitt zu nennen.
Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) trat am 01.01.1900 erstmals für ganz Deutschland ein einheitliches Privatrecht in Kraft, das noch heute die grundlegenden Regeln des täglichen Lebens enthält. Verpflichtungen und Verfügungen sind hierzulande ohne die Kenntnis dieses Fundaments aller Rechtsgeschäfte nicht zu verstehen und nicht zu bewerten.
Supranationales Recht, z.B. der EU und der soziale Wandel finden allerdings auch Eingang in das BGB und damit in das allgemeine Vertragsrecht, so daß eine stete Überprüfung und Anpassung bestehender Verträge zumeist ebenso unabdingbar ist wie die am jeweils geltendem Recht orientierte, interessengerechte Entwicklung eines Vertragstextes, die dem Gedanken des Mandantenschutzes und der Streitvermeidung Rechnung trägt.
Es ist unsere Aufgabe:
- Ihre Verträge zu entwerfen, zu prüfen und rechtssicher zu gestalten,
- Ihre Rechte zu erkennen und durchzusetzen.
Durch fundierte Beratung und Entwicklung praktischer Lösungen helfen wir Ihnen, teure Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Sollte sich der Weg über die Gerichte nicht vermeiden lassen, vertreten und unterstützen wir Sie selbstverständlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands.
Wir finden den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozeßkostenhilfe.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.